Zuschüsse für Kinder und Jugendliche zur Teilnahme an Angeboten

Schon gewusst? Es gibt Zuschüsse für Kinder und Jugendliche, die Lernmittelbefreiung und ähnliches erhalten, damit sie günstiger bei mehrtägigen Angeboten mit Übernachtung teilnehmen können. Hier einen Überblick. Da wird auch beschrieben, wie man diese beantragt. Fragen Sie gerne auch bei uns und dem Anbieter nach! Der hilft gerne weiter. (Bitte beachten: Wir können keine Rechtsauskunft geben. Alle Informationen und Auskünfte auf dieser und den folgenden Seiten ist ohne Gewähr.)

Weiter unten gibt es weitere Informationen dazu.

Um es schnell zu finden, hier die passenden Anträge:

Antragsformular beim Land Rheinland-Pfalz (vom Anbieter auszufüllen)

Antrag beim Landkreis Bad Dürkheim

Antrag aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes: 
Informationen dazu auf der Homepage des Landkreises Bad Dürkheim

Formular zur Beantragung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket über SGBVII

Formular zur Beantragung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket über BKGG (Bundeskindergeldgesetz)

Formular zur Bestätigung durch den Anbieter

Zuschussanträge und Zuschussrichtlinien für Jugendarbeit vom Kreis Bad Dürkheim und Land Rheinland-Pfalz

Der Landkreis Bad Dürkheim, als auch das Land Rheinland-Pfalz fördern außerschulische Jugendarbeit. Hier kommt ihr zu den Richtlinien und Zuschussantragsformularen des Landkreises Bad Dürkheim und des Landes Rheinland-Pfalz.

Zuschüsse des Kreises Bad Dürkheim für Jugendarbeit

Alle Richtlinien und Anträge zur Förderung des Kinder- und Jugendbereichs findet ihr hier  und sind sonst auf der Homepage der Kreisverwaltung www.kreis-bad-duerkheim.de  unter "Förderrichtlinien Kinder- und Jugendbereich" zu finden.

Für uns gültig ist die " Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung im Landkreis Bad Dürkheim", die ab 1.5.2023 gültig ist.

Zuschussantrag für Freizeiten, Tagesveranstaltungen Soziale Bildung, Ferienbetreuungsmaßnahmen, Jugendgruppenleiter*innenlehrgänge, Mitarbeitendenschulungen, Seminare, Tagungen, Lehrgänge für staatsbürgerliche und sozialpolitische Bildung sowie Konfirmanden- und Firmfreizeiten ... 

Zusätzlich zu den in der Richtlinie doppelten Zuschüsse für teilnehmende Kinder und Jugendliche, die Sozialhilfeleistungen (nach dem Wohngeldgesetz, SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und/oder Kinderzuschlag oder Arbeitsförderungsgesetz) beziehen, kann ein  Antrag auf Übernahme des Teilnahmebeitrags für eine Maßnahme der Jugendarbeit bei der Kreisverwaltung gestellt werden.

Die verlinkten pdfs sind Stand 12.2023.
 

Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz für Jugendarbeit

Über https://www.ljr-rlp.de/foerderung-und-service  findet ihr alles, was ihr braucht. Und das ganz aktuell.

Bitte beachten: Die besonderen Zuschüsse wegen des Corona-Programms fallen  ab 1.1.2024 weg. Ab 2024 gelten wieder die Richtlinien und Zuschussanträge von 2019. D.h. für soziale Bildung wieder 3.-€.

Was wird gefördert?

Das findet ihr unter: "Fördermöglichkeiten" jeweils unter den blauen Balken unten am Ende der Seite. Es sind die Rubriken "Soziale Bildung", "Schulung Ehrenamtlicher", "Politische Bildung", "Medienpädagogik" und "Spendenvergabe Jugendsammelwoche".

Die Verwaltungsvorschrift „Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ findet ihr unter „VVJuFöG

Wo finde ich die Antragsformulare?

Unter den blauen Feldern "Soziale Bildung", "Schulung Ehrenamtlicher", "Politische Bildung", "Medienpädagogik" etc. weiter unten auf der Seite kommt ihr auch zu den Zuschussanträgen.
Unter "Soziale Bildung" fallen Ferienangebote, Kinder-/Jugendtage etc. 
Fördermöglichkeiten und Anträge (= "Beiblatt SB für einkommensschwache Teilnehmende") für einkommensschwache Teilnehmer*innen findet ihr auch dort. 

Zuschussmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit weniger Geld (Stand 12.2023)

In dem Flyer „Zuschüsse für Kinder und Jugendliche zur Teilnahme an Ferienangeboten“ findet ihr eine  Übersicht, welche Zuschüsse es wo gibt. Dieser Flyer richtet sich besonders an Eltern. Er kann gerne von allen Mitgliedern des Kreisjugendrings Bad Dürkheim e.V. kopiert und zusammen mit ihren Freizeitflyern den Eltern zur Information mitgegeben werden.

Weitere Informationen zu den Zuschüssen und wie ihr die Zuschüsse beantragt, lest ihr in den folgenden Ausführungen:

Alle 3 Zuschussmöglichkeiten können für ein und dieselbe Maßnahme gleichzeitig beantragt werden.

  1. Zuschuss des Landes Rheinland-Pfalz für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Schon Kinder mit Lernmittelbefreiung haben ein Recht darauf. Den gibt es bei sozialer Bildung mit Übernachtung, bei Schulungen und politischer Bildung. Der Anbieter der Maßnahme füllt das Formblatt (Land RLP- Beiblatt einkommensschwache TeilnehmerInnen) aus und bestätigt, dass die Familien berechtigt sind, den Zuschuss zu erhalten. Als Nachweis für sich selbst lässt sich der Anbieter im Voraus eine Kopie der Bescheinigung über Lernmittelbefreiung oder eine Bescheinigung über den Bezug der Leistung aus Sozialhilfe, Bürgergeld, ALG II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Asylbewerbergeldes etc. geben. Diesen muss er 10 Jahre lang aufheben.
    Das Formblatt wird mit dem normalen Regel-Zuschussantrag nach der Maßnahme abgegeben. Die Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass der Teilnahmebeitrag für das Kind um die Summe, die der Anbieter dann vom Land für das Kind bekommt, im Vorhinein verringert (also ihm weniger berechnet) wird.
    Für jedes Kind bekommt der Anbieter pro Tag 7,50 € an Zuschüssen zusätzlich zu den Regel-Zuschüssen für soziale Bildung (3.- € pro Tag und TN).
    Mehr Infos unter  www.ljr-rlp.de/foerderung-und-service/soziale-bildung in dem Merkblatt "2023-04- Einkommensschwache". Der Antrag ist das "Beiblatt einkommensschwache TN“.
  2. Beim Kreis Bad Dürkheim gibt es für teilnehmende Kinder und Jugendliche, die Sozialhilfeleistungen (nach dem Wohngeldgesetz, SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und/oder Kinderzuschlag oder Arbeitsförderungsgesetz) beziehen, den doppelten Zuschuss der in der Richtlinie angegebenen Beträge. Dafür muss man einen Nachweis der Berechtigung (z.B. Kopie des Leistungsbescheids) beilegen. Zusätzlich dazu können die Familien einen  Antrag auf Übernahme des Teilnahmebeitrags für eine Maßnahme der Jugendarbeit bei der Kreisverwaltung stellen.  Den Antrag müssen die Familien ausfüllen und mindestens 4 Wochen vor der Maßnahme bei der Kreisverwaltung einreichen. Ggf. können die Familien Hilfe dabei gebrauchen.
    Danach bekommt der Anbieter vom Kreis einen Bescheid, ob und in welcher Höhe der Zuschuss gewährt wird.
    Im Falle einer Kostenzusage ist nach Beendigung der Maßnahme die Teilnahme des Jugendlichen schriftlich vom Anbieter zu bestätigen. Dazu sendet der Anbieter der Maßnahme mit dem Antrag auf Regelzuschuss und der unterschriebenen Teilnehmendenliste ein formloses Schreiben an den Kreis, in dem er bescheinigt, dass das Kind an der Maßnahme teilgenommen hat. Dann wird der Zuschuss an den Anbieter überwiesen.
    Auch hier wird im Vorfeld der Zuschussbetrag vom Teilnahmebeitrag für das Kind abgezogen.
    Auch Familien, die vom Kreis schon finanzielle Hilfen (Wohngeld etc.) beziehen, müssen den Einkommensnachweis ausfüllen, da es sich um eine andere Bearbeitungsstelle handelt und die Daten innerhalb der Kreisverwaltung nicht ausgetauscht werden dürfen. 
  3. Antrag auf einen Beitrag aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. Jedem Kind aus Familien, die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Sozialgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz etc. erhalten, steht Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu (das muss jährlich beantragt werden).
    Bis zu 150.- € im Jahr kann dem Kind die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gefördert werden wie  z.B. Aktivitäten in Vereinen oder Musikunterricht (mit 15.- € im Monat) oder Freizeiten. (Was für eine dieser Maßnahme, z.B. für eine Freizeit entnommen wird, steht dann für anderes nicht mehr zur Verfügung!)
    Zudem kann aber auch Geld für die Ausstattung für persönlichen Schulbedarf, die Teilnahme an Klassenfahrten, Schulausflug, Schülermonatskarte, Nachhilfe oder die Befreiung von den Kosten fürs gemeinschaftliche Mittagessen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden. 

Beantragt wird es, je nachdem welche Leistungen man bezieht, entweder über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim oder dem Jobcenter oder der Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung (siehe Infos vom Kreis Bad Dürkheim zum Bildung- und Teilhabepaket).
Der Antrag muss etliche Wochen vorab gestellt werden. Die Familien füllen das Formular aus und unterschreiben es. Zusätzlich muss der Anbieter der Maßnahme auf einem Formular die Teilnahme bestätigen. Bei dem Antrag muss „zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, o.ä.)“ angekreuzt werden. Falls der Zuschuss bewilligt wird, wird er direkt an den Anbieter ausgezahlt.

Mehr Infos: vom Landkreis Bad Dürkheim  hier
auch zu finden unter  www.kreis-bad-duerkheim.de  Suchbegriff: "Bildungspaket" oder beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales  www.bmas.de   oder  https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld -2/unterstützung-für-familien

Formular zur Beantragung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket über SGBVII

Formular zur Beantragung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket über BKGG (Bundeskindergeldgesetz)

Formular zur Bestätigung durch Anbieter