Zuschüsse für Kinder und Jugendliche zur Teilnahme an Angeboten
Schon gewusst? Es gibt Zuschüsse für Kinder und Jugendliche, die Lernmittelbefreiung und ähnliches erhalten, damit sie günstiger bei mehrtägigen Angeboten mit Übernachtung teilnehmen können. Hier einen Überblick. Da wird auch beschrieben, wie man diese beantragt. Fragen Sie gerne auch bei uns und dem Anbieter nach! Der hilft gerne weiter.
Weiter unten gibt es weitere Informationen dazu.
Um es schnell zu finden, hier die passenden Anträge:
Antragsformular beim Land (vom Anbieter auszufüllen)
Antrag beim Kreis Bad Dürkheim
Antrag aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes:
Formular zur Beantragung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket über SGBVIII
Formular zur Beantragung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket über BKGG
Formular zur Bestätigung durch Anbieter
Zuschussanträge und Zuschussrichtlinien für Jugendarbeit vom Kreis Bad Dürkheim und Land Rheinland-Pfalz
Der Landkreis Bad Dürkheim, als auch das Land Rheinland-Pfalz fördern außerschulische Jugendarbeit. Hier kommt ihr zu den Richtlinien und Zuschussantragsformularen des Landkreises Bad Dürkheim und des Landes Rheinland-Pfalz.
Zuschüsse des Kreises Bad Dürkheim für Jugendarbeit
Alle Richtlinien und Anträge zur Förderung des Kinder- und Jugendbereichs findet ihr hier und sind sonst auf der Homepage der Kreisverwaltung www.kreis-bad-duerkheim.de unter "Förderrichtlinien Kinder- und Jugendbereich" zu finden.
Für uns gültig ist die " Richtlinie des Landkreises Bad Dürkheim zur Förderung der anerkannten Jugendverbandsarbeit und des freien Trägers der Jugendhilfe "
Zuschussantrag für Fahrten, Freizeiten, Zeltlager, Internationale Begegnungen, Orts- bzw. Stadtranderholungen, Jugendgruppenleitelehrgänge, Seminare, Tagungen, Lehrgänge für staatsbürgerliche und sozialpolitische Bildung sowie Konfirmanden- und Firmfreizeiten
Zuschussantrag für wirtschaftlich und sozialschwache Familien
Die verlinkten pdfs sind Stand 1.2022.
Zuschüsse des Landes Rheinland-Pfalz für Jugendarbeit
Über https://www.ljr-rlp.de/foerderung-und-service findet ihr alles, was ihr braucht. Und das ganz aktuell.
Bitte: Ab 1.7.2021 bis Ende 2022 gibt es wegen des Corona-Programms höhere Zuschüsse (zum beachten Teil aus Bundesmitteln). Dafür müssen neue Antragsformulare genutzt werden, sterben einen Bericht enthalten.
Was wird gefördert?
Das findet ihr unter: " Fördermöglichkeiten " oder eine Gesamtübersicht bei " Mittel und Wege " (gilt für Mitgliedsverbände des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz)
Die Verwaltungsvorschrift „Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ unter „ VVJuFöG “
Wo finde ich die Antragsformulare?
Unter den blauen Feldern " Soziale Bildung " Schulung Ehrenamtlicher " Politische Bildung " etc. weiter unten auf der Seite kommt ihr auch zu den Zuschussanträgen.
Unter "Soziale Bildung" gefallenen, Ferienangebote, Kinder-/Jugendtage etc.
Fördermöglichkeiten und entsprechende Anträge für Freizeiten für einkommensschwache Teilnehmer*innen findet ihr auch dort.
Aktuelle Corona-Verordnungen und Hygienekonzepte des Landes
und Fördermöglichkeiten wegen Corong findet ihr unter:
https://www.ljr-rlp.de/foerderung-und-service/informationen-rund-um-corona
oder Corona.rlp.de
Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes
Jedes Kind aus Familien, die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld II, das Wohngeld, das Kindergeldzuschlag, das Sozialgeld oder die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz usw. , stehen 150.- € im Jahr aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu (das erhalten muss beantragt werden). Mit diesem Geld kann für das Kind die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gefördert werden wie zB Aktivitäten in Vereinen oder Musikunterricht (mit 15.- € im Monat) oder Freizeiten.
Oder sterben 150.- € werden für die Ausstattung für persönlichen Schulbedarf verwendet.
Gefördert werden auch die Teilnahme an Klassenfahrten, Schulausflug, Schülermonatskarte, Nachhilfe oder Befreiung von den Kosten fürs gemeinschaftliche Mittagessen.
Was für eine Maßnahme, zB Freizeit, verwendet wurde, steht dann für anderes Nicht mehr zur Verfügung.
Beantragt wird es, je nachdem, welche Leistungen erhalten werden, entweder über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim oder das Jobcenter oder die Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung (siehe Infos vom Kreis Bad Dürkheim zum Bildungs- und Teilhabepaket).
Der Antrag muss etliche Wochen vorab mit dem von den Familien ausgefüllten Formularblatt gestellt werden. Zusätzlich muss der Anbieter der Maßnahme die Teilnahme auf einem Formblatt bestätigen. Bei dem Antrag muss „ zur Teilhabe am Sozialen und Sozialen Leben (in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, o.ä. )“ angekreuzt werden.
Mehr Infos: vom Landkreis Bad Dürkheim hier
auch zu finden unter www.kreis-bad-duerkheim.de Suchbegriff: "Bildungspaket"
oder beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.bmas.de oder https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/unterstuetzung-fuer-familien
Formular zur Beantragung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket über SGBVIII
Formular zur Beantragung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket über BKGG
Formular zur Bestätigung durch Anbieter
Zuschussmöglichkeiten für Kinder aus finanziell-schwachen Familien (Stand 1.2022)
In dem Flyer „ Zuschüsse für Kinder und Jugendliche zur Teilnahme an Ferienangeboten “ findet ihr eine Übersicht , welche Zuschüsse es wo gibt. Dieser Flyer richtet sich besonders an Eltern . Er kann gerne von allen Mitgliedern des Kreisjugendrings Bad Dürkheim eV wiederholt und zusammen mit ihren Freizeitflyern den Eltern zur Information mitgegeben werden.
Weitere Informationen zu den Zuschüssen und wie ihr die Zuschüsse beantragt, lest ihr in den following Ausführungen:
Alle 3 Zuschussmöglichkeiten können für eine Kunstmaßnahme für ein und dieselbe gleichzeitig beantragt werden.
- Zuschuss des Landes Rheinland-Pfalz für Kinder aus einkommensschwachen Familien . Schon Kinder mit Lernmittelbefreiung haben ein Recht darauf. Den gibt es bei sozialer Bildung mit Übernachtung, bei Schulungen und politischer Bildung. Der Anbieter der Maßnahme füllt das Formblatt (Land RLP- Beiblatt einkommensschwache TeilnehmerInnen) aus und bestätigt, dass die Familien berechtigt sind, den Zuschuss zu erhalten. Als Nachweisa für sich selbst lässt sich der Anbieter im Voraus eine Kopie der Bescheinigung über Lernmittelbefreiung oder eine Bescheinigung über den Bezug der Leistung aus Sozialhilfe, ALG II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Asylbewerbergeldes etc. geben. Diesen muss er 10 Jahre lang aufheben.
Das Formblatt wird mit dem normalen Regel-Zuschussantrag nach der ersten gerechtfertigten Maßnahme abgegeben. Die Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass der Teilnahmebeitrag für das Kind um die Summe, die der Anbieter dann vom Land für das Kind bekommt, im Vorhinein verringert/auch ihm weniger berechnet WIRD.
Für jede Art bekommt der Anbieter pro Tag 7,50 € (bzw. 2022 15.- €) an Zuschüsse zusätzlich zu den Regel-Zuschüssen für soziale Bildung (die sind bis April 2022 wegen Corona 4.- € pro Tag und TN; ab danach 3,- €).
Siehe: „Land RLP-Beiblatt einkommensschwache TeilnehmerInnen“ + „Land RLP-Merkblatt einkommensschwache TeilnehmerInnen“ unter https://www.ljr-rlp.de/foerderung-und-service/soziale-bildung - Der Kreis Bad Dürkheim fördert Kinder aus einkommensschwachen Familien mit Zuschuss für Freizeiten bis maximal 127,50€, der in der Regel alle zwei Jahre gewährt wird. Dazu müssen 4 Wochen vor der Maßnahme ein Antrag beim Kreis gestellt werden, bei dem die Einkommensverhältnisse offen gelegt werden müssen ( https://kjr-duerkheim.de/fileadmin/files_jkr_duew/user_upload/43_uebernahme_kosten_jugendfreizeiten_sozialschwache_2014.pdf ). Den Antrag müssen die Familien ausfüllen. Ggf. can sie Hilfe dabei gebrauchen.
Danach bekommt der Anbieter vom Kreis einen Bescheid, ob und in welcher Höhe das Art den Zuschuss erhält.
Im Falle einer Kostenzusage ist nach Beendigung der Maßnahme sterben Teilnahme des Jugendlichen schriftlich vom Anbieter zu bestätigen. Dazu sendet der Anbieter der Maßnahme mit dem Antrag auf Regelzuschuss und der unterschriebenen Teilnehmendenliste ein formloses Schreiben an den Kreis, in dem er gescheinigt, dass das Kind an der Maßnahme teilgenommen hat. Dann WIRD der Zuschuss an den Anbieter überwiesen.
Auch hier WIRD im Vorfeld der Zuschussbetrag vom Teilnahmebeitrag für das Kind abgezogen.
Auch Familien, die vom Kreis schon finanzielle Hilfen (Wohngeld etc.) beziehen, müssen den Einkommensnachweis ausfüllen, da es sich um eine andere Bearbeitungsstelle handelt und die Daten innerhalb der Kreisverwaltung nicht ausgetauscht werden dürfen.
- Antrag auf einen Beitrag aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. Jedem Kind aus Familien, die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Sozialgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz etc. erhalten, steht 150.- € im Jahr aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu (das muss jährlich beantragt werden).
Mit diesem Geld können für das Kind die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gefördert werden wie z.B. Aktivitäten in Vereinen oder Musikunterricht (mit 15.- € im Monat) oder Freizeiten.
Oder die 150.- € werden für die Ausstattung für persönlichen Schulbedarf verwendet.
Gefördert wird auch die Teilnahme an Klassenfahrten, Schulausflug, Schülermonatskarte, Nachhilfe oder die Befreiung von den Kosten fürs gemeinschaftliche Mittagessen.
Was für eine Maßnahme, zB Freizeit, daraus entnommen WIRD, steht dann für anderes nicht mehr zur Verfügung.
Beantragt wird es, je nachdem welche Leistungen man bezieht, entweder über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim oder dem Jobcenter oder der Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung (siehe Infos vom Kreis Bad Dürkheim zum Bildung- und Teilhabepaket).
Der Antrag muss etliche Wochen vorab gestellt werden. Die Familien füllen das Formular aus und unterschreiben es. Zusätzlich muss der Anbieter der Maßnahme auf Einem Formular die Teilnahme bestätigen. Bei dem Antrag muss „ zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, o.ä. )“ angekreuzt werden. Falls der Zuschuss bewilligt WIRD, WIRD er direkt an den Anbieter ausgezahlt.
Mehr Infos: vom Landkreis Bad Dürkheim hier
auch zu finden unter www.kreis-bad-duerkheim.de Suchbegriff: "Bildungspaket"
oder beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.bmas.de oder https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld -2/unterstützung-für-familien
Formular zur Beantragung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket über SGBVIII
Formular zur Beantragung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket über BKGG
Formular zur Bestätigung durch Anbieter